Sonderregelung für Jugendmitglieder und Studierende:
Sind Jugendliche / Studierende durchgehend 10 Jahre Mitglied und wechseln in die Aktiv-Mitgliedschaft, fallen keine Aufnahmegebühren an.
Der Studenten-Status gilt bis incl. Kalenderjahr des vollendeten 27. Lebensjahres mit Vorlage eines gültigen Studiennachweises.
Sonderregelung bei Familien und Lebensgemeinschaften:
Ein Familienmitglied ist Aktiv- und das andere Passivmitglied. Will das Passivmitglied zur Aktivmitgliedschaft wechseln, so fallen nur die halben Aufnahmegebühren an.
Ist ein Familienmitglied bereits Aktivmitglied und der Ehepartner/Lebensgefährte wird Passivmitglied, so fallen hier keine Aufnahmegebühren für die Passivmitgliedschaft an.